Türchen 2 bietet ein digitalpolitisches Highlight:
Viel zu lange schon, beklagen netzpolitische Aktivist*innen die Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Mit ihrer Hilfe können Behörden z.B. auf Smartphones der Bürger*innen zugreifen. Dazu werden bekannte Software-Sicherheitslücken ausgenutzt, die durch deren Hersteller nicht geschlossen werden sollen (sog. „Patchen“) – sie bleiben bestehen.
Um also eine Quellen-TKÜ nutzen zu können, werden die Sicherheit und das Recht auf Privatsphäre der Bürger*innen verletzt. Und mehr noch, wird dazu Missbrauchspotential für Dritte bewusst in Kauf genommen.
Der Koalitionsvertrag setzt hier einen Riegel vor. Auch der Einsatz von Überwachungssoftware soll insgesamt geprüft und bewertet werden (in Form einer sogenannten Überwachungsgesamtrechnung). Das Melden von Sicherheitslücken soll endlich legal werden, damit zivilgesellschaftlichen Sicherheitsforscher*innen so etwas (siehe Link) nicht mehr „als Dank für ihr Engagement“ passieren kann: https://taz.de/Lilith-Wittmann-ueber-Wahlkampf…/!5802119/
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