Tag des Ehrenamts

Tag des Ehrenamts

Manchmal fallen mir diese Tage des…schwer.
Einen Tag sensibilisieren wir für wichtige Dinge und müssen aufpassen, dass wir sie für die restlichen 364 Tage nicht gedanklich abhaken. Aber der Tag es Ehrenamts sollte ein sichtbarer sein. Das Ehrenamt selber ist es nämlich oft nicht. Die wirklich wichtigen Bausteine der Gesellschaft bemerken wir leider oft erst, wenn sie wegfallen würden. Deswegen möchte ich mich heute bei allen bedanken, die organisiert oder unorganisiert, in Kampagnen, in Vereinen, in Parteien oder in Nachbarschaft, Bekanntschaft usw. sich für andere Menschen einsetzen. Und manchmal sehen wir nicht mal eure Gesichter. Wie z.B. von den Frauen, die Herzkissen für an Brustkrebs erkrankten Frauen nähen. Euer Kissen war das erste, was ich gesehen habe, nachdem ich aus dem Aufwachraum wieder ins Zimmer durfte. Diese vermeintlichen Kleinigkeiten machen so einen großen Unterschied. Es sind aber oft auch diejenigen, die per Freifunk für Netzzugang für alle sorgen, die IT-Sicherheitslücken aufdecken, die Homepages von Vereinen pflegen, freie Software entwickeln usw. #Ehrenamt ist vieles, Ehrenamt ist vielseitig. Und es ist vor allem: unentbehrlich. Deswegen: Danke!
Erste Ergebnisse zur Strafrechtsreform #Hackerparagraph

Erste Ergebnisse zur Strafrechtsreform #Hackerparagraph

INFOBOX
Rechtsicherheit für IT-Sicherheitsforschung

Der Hackerparagraph, umgangssprachliche Bezeichnung des §202c StGB stellt die Herstellung, das Überlassen, das Verkaufen, das Verbreiten oder sonst wie zugänglich machen von Computerprogrammen, deren Zweck die Begehung einer Straftat nach §202a StGB ist unter Strafe.

Kein Werkzeug kann in seinem Zweck eindeutig bestimmt werden.

Der Zweck des Werkzeugs resultiert aus der Anwendung, ist aber keine Eigenschaft die einem Werkzeug unveränderlich innewohnt. Eindeutig zeigt sich dies z.B. in den Spezialwerkzeugen eines Schlüsseldienstes – diese dienen dem zerstörungsfreien Öffnen einer Tür ohne den korrekten Schlüssel. Selbstverständlich sind diese Werkzeuge in den Händen von Kriminellen geeignet einen Einbruchdiebstahl zu begehen, in den Händen eines Schlüsseldienstes ist die Anwendung rechtlich unbedenklich und natürlich nicht strafbar. 

Computerprogramme (Werkzeuge), wie z.B. Portscanner zur Überprüfung der IT-Sicherheit von Computersystemen und Netzwerken eignen sich zweckbedingt sowohl zur Durchführung von Straftaten, als auch zur Prüfung und Verbesserung der Sicherheit. Auch ein sog. Exploit, also ein Computerprogramm mit der Funktion der automatisierten Ausnutzung einer Sicherheitslücke kann der Ausübung einer Straftat dienen, ist aber auch ein Beweis für die Existenz und Ausnutzbarkeit einer Sicherheitslücke. Hersteller von Software leugnen in manchen Fällen die Existenz einer Sicherheitslücke um das eigene Ansehen als Hersteller sicherer Software nicht zu beschädigen. Darüber hinaus erzeugt das Beheben der Sicherheitslücke Kosten für den Hersteller. Das Anfertigen eines Exploits dient in diesem Fall dem (öffentlichen) Beweis der Existenz der Sicherheitslücke, auch wenn der Hersteller die Existenz leugnet. In vielen Fällen in der Vergangenheit war dieses Vorgehen seitens der Forscher notwendig um den Hersteller unter Druck zu setzen die Sicherheitslücke zu beheben.

Derzeit begeben sich ehrenamtliche SicherheitsforscherInnen in große Rechtsunsicherheit, wenn sie z.B. staatliche Systeme auf IT-Sicherheit überprüfen. Es drohen Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Computersystemen und sogar Haftstrafen. Das soll sich ändern – dafür haben wir uns schon bei den Verhandlungen um den Koalitionsvertrag eingesetzt. 

Nun gibt es erste Ergebnisse: Das Bundesministerium für Justiz hat ein Eckpunktepapier vorgelegt, indem eine Strafrechtsreform beschrieben wird, die auch den Hackerparagraphen reformieren wird. Bevor das BMJ dieses Eckpunktepapier entwickelt hat, wurde ein Konsultationsprozess durchgeführt, zudem neben VertreterInnen der Rechtspflege, VertreterInnen der IT-Sicherheits-Branche auch zivilgesellschaftliche VertreterInnen eingeladen wurden. Das BMJ führte neben einer Onlinekonsultation zwei juristische Symposien zum Reformbedarf im Cyberstrafrecht durch. Zusätzlich beschäftigte sich auch der auf Anregung und in Kooperation mit der Zivilgesellschaft durchgeführte Workstream „Buntes Bug Bounty“ https://www.dialog-cybersicherheit.de/b3 mit der Thematik.

Ich freue mich sehr, dass das Bundesministerium der Justiz diesen Reformprozess so modern, offen und transparent durchgeführt hat – zivilgesellschaftliche Beteiligung an solchen Prozessen ist ein Thema, für das ich mich im gesamten Regierungshandeln einsetze.

In meiner Wahrnehmung eignet sich der durchgeführte Konsultationsprozess als Vorbild und Best-Practice Beispiel für andere Ministerien. 

Gerade vor dem Hintergrund, der angespannten Cybersicherheitslage ist es wichtig, dass wir unsere Systeme so sicher wie möglich gestalten. Neben sicheren Architekturen gehört dazu auch, dass wir Menschen, die sich im Ehrenamt für die IT-Sicherheit einsetzen, nicht auch noch kriminalisieren. Der CCC aber auch andere netzpolitisch aktive Organisationen wie z.B. der FifF oder Digitalcourage betonen den Reformbedarf in diesem Bereich seit einigen Jahren.

Meine Plenar-Rede zur Zentralstelle für Finanz-Transaktionsuntersuchungen

Meine Plenar-Rede zur Zentralstelle für Finanz-Transaktionsuntersuchungen

Meine Plenar-Rede zur Zentralstelle für Finanz-Transaktionsuntersuchungen

Wieder heißt es hinter 16 Jahren Merkel her fegen. Der wirtschaftliche Schaden wird nur noch von den kriminellen Methoden der handelnden Akteur*innen getoppt. Als europäisches Schlusslicht der Geldwäsche-Bekämpfung wird Deutschland nun endlich den Fokus auf organisierte Finanzkriminalität schärfen, die Kooperation der Institutionen optimieren und die Instrumente zur Verfolgung der Straftaten in das 21. Jahrhundert führen. Danke Markus Herbrand – MdB Jens Zimmermann für die gute Zusammenarbeit.
Das Transkript meiner Rede findet Ihr hier: