Mit klarer Mehrheit haben wir heute die Streichung des Paragrafen #219a beschlossen. #WegMit219a
Sicherheit ist das Ziel. Die Sicherheit ungewollt schwangerer Frauen fundierte, fachliche Informationen zu bekommen. Rechts-Sicherheit für Ärztinnen und Ärzte bei der Bereitstellung von Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen, ohne Sorge vor Strafanzeigen, oder Strafverfolgung. Mediziner*innen wegen Aufklärung zu kriminalisieren ist zutiefst anachronistisch.
Selbstbestimmung ist der Weg. Die Streichung des 219a ist somit auch ein weiterer wichtiger Schritt für ein selbst bestimmtes Leben von Frauen. Wir Grüne haben uns dafür seit Jahren mit Nachdruck eingesetzt. Im Koalitionsvertrag beschlossen, haben wir nun die Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch endlich umsetzen können.
Gerechtigkeit treibt uns an. Als nächsten Schritt wenden wir uns als Koalition der unzureichenden medizinischen Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zu. Es gibt immer weniger Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche durchführen. In unserem Kreis betroffene Frauen sind heute gezwungen sich nach Lüdenscheid, Köln oder Siegen orientieren. Eine fachmedizinische Versorgung darf in Deutschland keine Frage finanzieller Mittel sein.
So wird die Koalition noch in diesem Jahr die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einsetzen, um insbesondere auch Möglichkeiten zu prüfen, den Schwangerschaftsabbruch selbst außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.