Abtreibung darf keine Straftat sein!

Abtreibung darf keine Straftat sein!

Das größte Problem ist, dass ein
Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt ist.

Ein Gespräch mit Andreas Arnold, Oberbergische Volkszeitung.

Die Bundestagsabgeordnete Sabine Grützmacher tritt für Neuregelung des Abtreibungsrechts ein

VON ANDREAS ARNOLD
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Oberberg. Der Deutsche Bundestag
debattiert seit Donnerstag über eine Reform des Abtreibungsrechts. Im Vorfeld wurde ein Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der parteiübergreifend unterschrieben worden
ist. So auch von der Gummersbacher
Grünen-Abgeordneten Sabine Grützmacher. Die Gruppe der Unterzeichner fordert, dass ein
Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein soll. Sie wollen
das Thema entkriminalisieren, wie es auch am Donnerstag von Befürwortern der Gesetzesänderung im Bundestag hieß. Bleiben soll indes die Pflicht zur Beratung, allerdings
ohne eine Wartepflicht zwischen Beratung und Abtreibung von drei Tagen. An einer Gesetzesänderung ist auch Sabine Grützmacher gelegen. Sie erhalte aktuell unglaublich
viele Zuschriften, auch aus ihrem Wahlkreis, in denen sie in ihrem Engagement Bestätigung finde, wie sie beim Treffen mit dieser Zeitung berichtet. „Das größte Problem ist in unseren Augen, dass ein Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt ist“, sagt Grützmacher. Immer mehr jüngere Ärzte könnten den entsprechenden Eingriff gar nicht mehr durchführen, was die ohnehin schon problematische Lage noch einmal verschärfe. Sie vermutet, dass viele Ärzte in Sorge darüber seien, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

Und im Rahmen der medizinischen Ausbildung gehöre der Eingriff auch nicht zum Lehrplan. Das habe dann zur Folge, dass 60 Prozent der Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch
vornehmen lassen wollen, gar keinen direkten Zugang zu einem Mediziner hätten, der diesen Eingriff durchführen könne, erklärt Grützmacher. Und in 85 von 400 Kreisen bundesweit gebe es gar keine Versorgung. Nach Grützmachers Kenntnisstand auch im Oberbergischen nicht. Und die Hürden, die
sich für Betroffene auftun, gehen weiter:

Die Frauen, die abbrechen wollen, müssen schauen, wie sie zu einem Mediziner kommen, der den Eingriff vornehmen kann. Vielfach haben die Betroffenen aber kein eigenes Auto und nach dem Eingriff selbst benötigen sie ein Auto und eine zweite Person, um wieder nach Hause zu kommen.

Grützmacher denkt, dass die Zahl
der Menschen, die den Schwangerschaftsabbruch
nicht mehr im Strafgesetzbuch
haben wollen, immer größer wird. Auch im Bundestag kommen die Befürworter im Grunde
aus allen Fraktionen.„In den Reihen der FDP war das Interesse zur Zeit der Ampel hoch und ich hoffe weiterhin auf Zustimmung“, sagt die
Gummersbacherin. Und sie sagt auch, dass der Gesetzesentwurf kein parteipolitisches, sondern ein feministisches Thema sei. Mit großem Unbehagen blickt die Bundestagsabgeordnete
derweil ins europäische Ausland und in die USA. Dort würden Frauen, die abgetrieben hätten, regelrecht verfolgt.

In Polen seien Arztpraxen von Abtreibungsgegner gestürmt worden, um an Patientendaten zu kommen. In den USA würden Frauen ihre Menstruations-Apps vom Handy löschen, um nicht getrackt zu werden.

Ob der Gesetzesentwurf eine Mehrheit bekommt, kann Sabine Grützmacher
nicht abschätzen.

Wir haben derzeit 733 Abgeordnete, für eine Mehrheit brauchen wir 367 Stimmen und sind bei 328. Es braucht
eine einfache Mehrheit, das heißt:
Die Mehrheit sinkt, wenn einige Abgeordnete
nicht anwesend sind. Gerade ist eher das Problem, dass die Aufsetzung auf die Tagesordnung anscheinend verzögert wird.

Oberbergische Volkszeitung, am 07.12.2024

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Persönliche Erklärung – Warum ich „Nein“ gestimmt habe

Persönliche Erklärung – Warum ich „Nein“ gestimmt habe

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Der Wunsch nach Sicherheit ist verständlich, doch stellt sich mir die Frage: Welches Fundament legen wir hier – technisch und rechtlich – für die Zukunft unserer Demokratie? Das Sicherheitspaket ist für mich persönlich weder die Antwort auf Solingen, noch die Antwort auf die Frage, wie wir unsere Gesellschaft sicherer machen. Ich bin dankbar für die Anstrengungen und sehe zwischen den verschiedenen Entwürfen große und eindrucksvolle Verhandlungsbemühungen. Mein abweichendes Stimmverhalten zum Sicherheitspaket ist eine bewusste Entscheidung, die ich nach gründlicher Abwägung der vorgelegten Maßnahmen getroffen habe.

Ich unterstütze ausdrücklich die Forderungen nach notwendigen Präventionsansätzen. Als Sozialarbeiterin weiß ich, dass Sicherheit nicht allein durch härtere Gesetze erreicht wird, sondern durch präventive Maßnahmen und soziale Inklusion. Ich bin überzeugt, dass die Verantwortung für Prävention bei den Ländern liegt – dort müssen wir psychosoziale Angebote ausbauen und die Versorgung von Bürger*innen und Geflüchteten verbessern. Nur so können wir langfristig Sicherheit schaffen.

Die Einbeziehung der BfDI, die Rechtsverordnung, das wiederholte Hinweisen auf das Einhalten der KI-Verordnung – sind einerseits Verhandlungserfolge, aber andererseits keine ausreichend wirksamen Mittel. Der BfDI kann nur im Benehmen einbezogen werden und die Rechtsverordnung hat zwar den Regelungsgehalt, um schlimmste Auswirkungen einzuschränken. In den Verhandlungen und auch durch den ersten Entwurf wurde seitens anderer Fraktionen deutlich, noch drastischere Grundrechtseingriffe als in der nun eingebrachten Form unterstützen zu wollen. Mit Blick darauf ist nicht sichergestellt, dass die Rechtsverordnung, die durch die Bundesregierung ohne parlamentarische Mitwirkung erstellt wird, ihr angedachtes einschränkendes Potential auch realisieren wird.

Die Änderung der Voraussetzungen von „schwere“ zu auf „besonders schwere“ Straftaten ist ein Achtungserfolg. Trotzdem stellt sich mir die Frage, wie schnell der Ruf nach weiteren Verschärfungen laut wird, wenn die Architektur gebaut und die Software eingesetzt wurde.

Nach Abwägung des möglichen Sicherheitsgewinns im Verhältnis zu den Mitteln, der Eingriffstiefe und möglichen Folgen frage ich mich, für welche Architektur legen wir hier den Grundstein? Wir legen das Fundament, rechtlich wie technisch, für den Aufbau von flächendeckenden Überwachungsmöglichkeiten.

In harten Verhandlungen hat meine Fraktion sich sichtbar bemüht Schutzmaßnahmen einzuziehen. Der Bauplan an sich wurde jedoch nicht geändert, sondern es wurden Vorhängeschlösser in Form von Schutzmaßnahmen eingebaut. Wie schnell sind diese beim nächsten „Sicherheitsvorfall“ zur Diskussion gestellt? Wie schnell werden Forderungen laut werden, den Katalog der Straftaten für den dieses Instrument eingesetzt werden darf, zu ändern oder zu erweitern?

Die Hürden, die die Verhandelnden eingezogen haben, begrenzen zwar z.B. die Fotofahndung, aber die umfassende Mega-Datenbank der Sicherheitsbehörden in §16a BKAG, bei der jegliche Zweckbindung des Datenbestands aufgehoben wird und alle Datenbanken der Polizeibehörden zusammengeführt werden – die ist nahezu unverändert.

Wie ist sichergestellt, dass die eingezogenen Schutzmaßnahmen technisch überhaupt umgesetzt werden können? Technik muss immer auch auf ihre Folgen für die vulnerabelsten Personengruppen hin gedacht werden. Sie muss die Fehleranfälligkeit, die Diskriminierungspotenziale ebenso mitdenken, wie wissenschaftlich nachgewiesene Chilling-Effekte und auch die Ergebnisse einer derzeit noch laufenden Überwachungsgesamtrechnung gehören einbezogen. Zu keiner dieser Fragen konnte das BMI in Anhörungen vollständige und detaillierte Antworten vorlegen.

Eine solche Regulierung birgt die Gefahr der Grundsteinlegung für flächendeckende Überwachungsmöglichkeiten. Die Welt besteht nicht nur aus 0en und 1en, aber 0en und 1en gestalten unsere Wirklichkeit. In Zeiten, in denen unsere Welt nicht mehr wirklich zwischen analog und digital unterschieden werden kann, ist Technik nicht nur eine App oder eine Software. Sie kann, durch Prinzipien wie Privacy by Design, private Daten schützen. Sie kann das Leben der Menschen verbessern. Computer können Kunst erschaffen, Informationen und digitale Güter frei zugänglich machen und öffentliche Daten zum Wohl der Allgemeinheit bereitstellen. Aber Technik kann auch missbraucht werden.

Für mich überwiegt hier die Gefahr, mit diesem Sicherheitspaket die sprichwörtliche Büchse der Pandora in Form einer technischen Architektur rechtlich zu ermöglichen, die in den Händen demokratiegefährdender Kräfte Missbrauchsmöglichkeiten in dystopischem Ausmaß eröffnet.

Sabine Grützmacher
Berlin, 18. Oktober 2024

Freiheit für Assange!

Freiheit für Assange!

Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Das gilt umso mehr, wenn mutiger, guter Journalismus den Finger in die Wunden unserer Gesellschaft legt, um unsere #Demokratie und unsere #Grundrechte zu schützen. An diesen entscheidenden Prozesstagen um die Auslieferung des #WikiLeaks Gründers Julian Assange steht erneut – nach 14 Jahren beschämender Verfolgung – die politische Glaubwürdigkeit des Westens auf dem Spiel. Darum appellieren wir als Mitglieder der regierungstragenden Fraktionen für die Freilassung von #JulianAssange. Gemeinsam mit 75 weiteren Bundestagsabgeordneten stelle auch ich mich ausdrücklich und schriftlich gegen die politische Verfolgung des WikiLeaks-Gründers. Wir fordern: Freiheit für Assange jetzt!

Persönliche Erklärung – Elektronische Patientenakte #ePA

Persönliche Erklärung – Elektronische Patientenakte #ePA

Demokratie lebt von breiter Beteiligung. Das gilt auch für mahnende, manchmal nicht innovativ erscheinende, insbesondere für zivilgesellschaftliche Stimmen.

Die für mich besonders wichtigen Argumente, wie sie in den Prüfsteinen des offenen Briefs der Zivilgesellschaft „Vertrauen kann man nicht verordnen dargelegt sind, wurden meiner Auffassung nach in den nun vorliegenden beiden Gesetzesinitiativen nicht ausreichend berücksichtigt. Insbesondere zu den Fragen der IT-Sicherheit und der Verschlüsselung der Gesundheitsdaten habe ich keine befriedigenden Antworten in den vorliegenden Gesetzesentwürfen [20/9048 und 20/9046] gefunden.

Szenarien, wie sich diese in Finnland (Erpressung von Psychotherapiepatienten mit der Veröffentlichung ihrer Therapieprotokolle) oder in Singapur (Erpressung der Staatsführung mit ihren Gesundheitsdaten) manifestiert haben, müssen auf technischer und eben nicht auf strafrechtlicher Ebene verhindert werden.

Die gewählte Umsetzung der elektronischen Patientenakte konnte meine Zweifel nicht ausräumen.

So habe auch ich den offenen Brief der Zivilgesellschaft unterzeichnet. Daraus folgt, dass ich den beiden Gesetzesinitiativen leider nicht zustimmen kann.

Ich hoffe, dass die genannten Punkte im Aufbau der ePA-Architektur im weiteren Prozess noch Berücksichtigung finden werden.

Freundschaft gegen Hass

Freundschaft gegen Hass

Die palästinensische Terrororganisation Hamas hat für heute weltweit zu Gewalt gegen Juden und jüdische Einrichtungen aufgerufen. Dieser Hass widerspricht allem, wofür wir als Gemeinschaft stehen. Und gerade weil das Dritte Reich in #Oberberg keinen Synagogen-Stein auf dem anderen gelassen und keine Familie verschont hat, antworten wir mit Freundschaft. Wir zeigen #Solidarität mit den jüdischen Menschen in unserer Mitte. Zeigt, dass wir zusammengehören. Wir setzen #Freundschaft gegen Hass!
Keine Rechtfertigung #WeStandWithIsrael

Keine Rechtfertigung #WeStandWithIsrael

Es gibt keine Rechtfertigung für die massiven und brutalen Angriffe der Hamas auf unschuldige Menschen in Israel. Sie sind abscheuliche Verbrechen. Ich trauere mit den Opfern, ihren Angehörigen, bange um die entführten Kinder, Frauen und Männer und ihre Familien. Mein Mitgefühl gilt in diesen schweren Stunden dem ganzen israelischen Volk und dem Staat Israel. Dieser Terror muss sofort gestoppt werden. #Israel #Shalom #Salam
Unsere #GemeinsameErklärung mit SPD, FDP und CDU/CSU findet Ihr hier