Die für mich besonders wichtigen Argumente, wie sie in den Prüfsteinen des offenen Briefs der Zivilgesellschaft „Vertrauen kann man nicht verordnen“ dargelegt sind, wurden meiner Auffassung nach in den nun vorliegenden beiden Gesetzesinitiativen nicht ausreichend berücksichtigt. Insbesondere zu den Fragen der IT-Sicherheit und der Verschlüsselung der Gesundheitsdaten habe ich keine befriedigenden Antworten in den vorliegenden Gesetzesentwürfen [20/9048 und 20/9046] gefunden.
Szenarien, wie sich diese in Finnland (Erpressung von Psychotherapiepatienten mit der Veröffentlichung ihrer Therapieprotokolle) oder in Singapur (Erpressung der Staatsführung mit ihren Gesundheitsdaten) manifestiert haben, müssen auf technischer und eben nicht auf strafrechtlicher Ebene verhindert werden.
Die gewählte Umsetzung der elektronischen Patientenakte konnte meine Zweifel nicht ausräumen.
So habe auch ich den offenen Brief der Zivilgesellschaft unterzeichnet. Daraus folgt, dass ich den beiden Gesetzesinitiativen leider nicht zustimmen kann.
Ich hoffe, dass die genannten Punkte im Aufbau der ePA-Architektur im weiteren Prozess noch Berücksichtigung finden werden.
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