Türchen #3 – Verschleierte Vermögen entdecken
Verschleierte Vermögen entdecken
In Städten und Dörfern zogen Hundertausende im Protest auf die Straßen. Flüchtende wurden herzlich aufgenommen. Weltweit stehen die Menschen gemeinsam gegen Russlands völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine. Jedes Land der Welt mit Sinn für staatliche Souveränität schloss sich an. Sanktionen wurden gemeinschaftlich verhängt. So auch in der Europäischen Union. Völlig zurecht erwartet nicht nur die Ukraine, sondern die gesamte #EU eine aktive Rolle Deutschlands.
Bereits im Mai durfte ich „mein“ erstes #Gesetz auf den Weg bringen. Gemeinsam mit der EU, wo Freund*innen und Kolleg*innen zeitgleich die nächste Resolution zur Implementierung von Sanktionen beschließen, muss sich auch unser Land einsetzen. Deutlich spürbarer nun auch gegen #Oligarchen, schnürten wir mit dem „Sanktionsdurchsetzungsgesetz I“ ein Maßnahmenpaket zur schnellen und pragmatischen Durchsetzung von Sanktionen.
Heute nun haben wir nachgearbeitet, denn Druck kann nur dort ausgeübt werden, wo Behörden „sanktionsfit“ sind.
- Verbesserungen bei behördlichen Strukturen.
- Zum anderen soll es etwa künftig beim Kauf von Immobilien ein Barzahlungsverbot geben.
- Eine neu zu schaffende Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung soll die Arbeit der zuständigen Behörden koordinieren – dies soll auch Synergieeffekte für die Bekämpfung der Geldwäsche ermöglichen.
- Die Zentralstelle kann einen Sonderbeauftragten einsetzen, wenn ein Unternehmen gegen Sanktionen verstößt oder zu verstoßen droht.
Unser Rechtsstaat braucht wirksame Instrumente, um verschleierte Vermögen zu entdecken und Verantwortliche aus dem Hintergrund zur Verantwortung zu ziehen. Dieses Gesetz soll nun beides leisten: Marathon und Sprint.
Aktuelle Kommentare