MEINE PLENAR-REDEN
12. Oktober 2023
Meine Rede zur Besprechung des Antrags:
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen #FIU
Um was es geht:
Ziel der Regelung ist es, den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fokussierter auszurichten. Insbesondere stehe die Analyse von Meldungen mit Bezug zu sonstigen Straftaten dem Kernauftrag der Zentralstelle entgegen, begründet die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf.
Weiter schreibt sie: „Die Anzahl der bei der Zentralstelle eingegangenen Meldungen hat sich seit der Neueinrichtung der Zentralstelle im Jahr 2017 um ein Vielfaches gesteigert. Unter diesen Herausforderungen kann die Zentralstelle ihrem gesetzlichen Auftrag nur gerecht werden, indem sie ihre Prozesse konsequent auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausrichtet und entsprechend internationalen und europäischen Empfehlungen risikobasiert ausgestaltet. Das im Jahr 2022 erneut erheblich gestiegene Meldeaufkommen macht es erforderlich, den gesetzlichen Kernauftrag der Zentralstelle klarer auszugestalten und die risikobasierte Arbeitsweise für sie klarzustellen.“
Der Finanzausschuss nahm eine Reihe von Änderungen am Regierungsentwurf vor. Unter anderem wurde die Einrichtung eines parlamentarischen Gremiums beschlossen.
Meine Rede (Transkript):
„Vielen Dank, Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich hätte mir zwischendurch gerade eher am Buzzword-Filter gewünscht, aber wir sprechen heute stattdessen über einen Risikofilter. Ich habe gerade eben noch im Büro gesessen und ein bisschen Postkorb sortiert. Der wird bei mir vorsortiert. Ich kriege nicht alles an Werbung. Gott sei Dank. Sonst würde ich mich wirklich bedanken. Also selbst Jugendliche lernen ja schon Postkorb-Übungen priorisieren. Das machen wir mit im Filter auch. Deswegen wollen wir den haben. Wir sind uns einig, dass Platz 7 beim Schattenfinanzindex noch vor Panama und den Bahamas absolut nicht akzeptabel ist. Deswegen brauchen wir eine schlagkräftige FIU und deswegen haben wir auch das Notwendige getan, um sie mit technischen und rechtlichen Mitteln auszustatten, damit sie eben effektiv arbeiten kann. Außerdem schützen wir auch die Mitarbeiter Mitarbeiterin der FIU durch Klarstellung, dass der risikobasierte Ansatz vom Gesetzgeber gewollt und international auch State-of-the-Art ist. Und diesen Persilschein gegenüber den Mitarbeitenden, den möchte ich jetzt wirklich ausdrücklich hier zurückweisen, weil: die tun da wirklich ihr Bestes. Wichtig ist die FIU darf nicht in Ebay Betrugsdelikten ertrinken sie muss handlungsfähig sein. Wie soll ich das abarbeiten, wenn ich 80% Ebay Betrugsdelikte auf dem Tisch habe, natürlich muss ich priorisieren, aber das findet nicht im Luft leeren Raum statt. Es wird ein parlamentarisches Gremium geben. Das Informationsinteresse des Deutschen Bundestages wird durch Unterrichtung über die Erfüllung aller Aufgaben der FIU erfüllt. Anlassbezogen können sogar noch weitere Stellen wie z.B der BfDI oder auch die Antidiskriminierungsstelle hinzugezogen werden. Die Rückmeldeverpflichtung der FIU an die Länder wird erweitert, das reduziert inhaltsleere Präventivmeldung und das verbessert die Meldepflicht insgesamt. Der Infopool ist eben nicht der Papierkorb, sondern es wird Stichprobenprüfung geben. Und Filteranpassungen sichern auch hier effektives Arbeiten und Maschinelles Lernen kann bei der Mustererkennung und Sortierung wertvolle Hinweise liefern. Aber das Bundesverfassungsgericht hat deutliche Worte zum Einsatz von Palantir in Hessen gefunden. Das Projekt Hessen-Data kann in der beklagten Form nicht weiter eingesetzt werden und die bürgerrechtlichen Leitplanken, die das Bundesverfassungsgericht in Hessen gesetzt hat, die sind hier im vorliegenden Entwurf berücksichtigt. Wir müssen sicherstellen, dass ein verfassungskonformer Einsatz von Software mit Funktion des Maschinellen Lernens möglich ist deswegen ist die beschleunigte Implementierung des des IT-Ausbaus auch von höchster Dringlichkeit, aber sie muss nicht nur vergaberechtlich richtig sein, sondern auch verfassungskonform – ebenso wie die optimierte Kommunikation und Zusammenarbeit mit den beteiligten Strafverfolgungsbehörden und den Verpflichteten. Wir gehen hierbei einen wichtigen Schritt und wir befähigen die FIU wirklich handlungsfähig zu werden und mit Blick auf die anstehenden Beratung der Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität.
Gestatten Sie mir vielleicht noch eine kleine persönliche Anmerkung. Denn bei allen kontroversen Diskussionen freue ich mich persönlich auch sehr wieder hier zu sein und mit allen demokratischen Parteien um die beste Politik zur Bekämpfung von Geldwäsche ringen zu dürfen. Ich bedanke mich ausdrücklich auch bei meinen Kollegen der Ampel. Weil das war hier ein Verfahren das zeigt, dass durch Anhörung und kontroverse Diskussion wirklich ein besseres Gesetz geworden ist. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“
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Den zug. Antrag findet Ihr zum Download HIER.
23. Juni 2022
Meine Rede zur Besprechung des AfD-Antrags:
Misstrauen gegen die Politik der EZB – keinen digitalen Zentraleuro
Es erstaunt immer wieder, mit wie wenig Substanz eine #NoAfD Politik betreibt. Europa rückt zusammen. Es gilt, sich gemeinsam den Herausforderungen der Zeit zu stellen, die zunehmend uns alle betreffen und bewegen. Dazu gehört selbstverständlich auch eine Diversität in Zahlungsmöglichkeiten. Aber während wir das gierige Chaos unregulierter Kryptoassets weltweit erleben und auf unabsehbare Zeit nicht nur mit deren finanziellen, sondern gerade beim Bitcoin auch klimarelevanten Folgen kämpfen werden, verfällt die #NoAfD diesem publikumswirksamen Rausch. Ohne jede inhaltliche Klarheit wird Misstrauen gegenüber Regulierungsbehörden gesät. #EZB
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8. November 2023
Meine Rede zur Besprechung des Antrags:
DER DIGITALE EURO
Um was es geht:
Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Abstimmung über den digitalen Euro im Bundestag bindend machen“ (20/9133) stand am Mittwoch, 8. November 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage gemeinsam mit einer Initiative der AfD zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss. Der Titel des AfD-Antrags lautet „Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel bewahren und Überwachung der Bürger durch digitales Zentralbankgeld verhindern“ (20/9144).
Meine Rede (Transkript):
„Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Herr König, manchmal habe ich auch Albträume im Wachzustand. Ihre Rede gerade eben gehörte dazu, ganz ernsthaft.
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Die EZB ist nicht alleine mit dem Wunsch nach Modernisierung des Euro hin zu digitaler Währung als moderner Alternative, nicht als Ersatz; das haben wir gerade schon gehört. Es handelt sich um ein wichtiges europäisches Digitalprojekt. Alternative private Anbieter wachsen stark an; deswegen müssen wir uns mit dem Themabeschäftigen. Aber ich stimme zu: Kommt der digitale Euro, dann muss er auch einen Mehrwert bieten und darf nicht nur das nächste Leuchtturmprojekt sein. Es geht um nicht weniger als um die finanzielle Souveränität Europas. Und ja, der digitale Euro ist ein komplexes
Projekt. Deswegen begrüßen wir ebenfalls eine vertiefte parlamentarische Beratung neben dem fachbezogenen Austausch mit der Bundesbank.
Mit dem Vorschlag für ein gesetzliches Rahmenwerk zum digitalen Euro wurde gleichzeitig mit einem zweiten Vorschlag auch die Bedeutung des Bargeldes hervorgehoben. Dieses soll ausdrücklich gestärkt und nicht geschwächt werden. Alles andere ist Unsinn.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Mit Blick auf den ebenfalls zu beratenden Antrag der AfD möchte ich auf das Potpourri an Schreckensszenarien, das da gerade wahrscheinlich für Youtube aufgemacht wurde, gerne eingehen.
Schreckensszenario eins: Bargeldverbot. Die einfache Wahrheit ist: Wie so viele Zentralbanken weltweit beschäftigt sich auch die EZB mit der Digitalisierung und der Entwicklung einer digitalen Währung als zusätzliches Angebot.
(Lachen des Abg. Petr Bystron [AfD])
Spannenderweise ist sogar in einer der von der AfD angeführten Quellen zu lesen, dass Finanzexperte Jens Holeczek diese Bedenken für unrealistisch hält. Zitat:
„Solange der Verbraucher Bargeld nachfragt, werden die Banken den Verbrauchern weiterhin Bargeld – also eine physische Form von Zentralbankgeld – zur Verfügung stellen.“
Das findet sich in Ihren Quellen. Vielleicht lesen Sie die
mal ganz.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Angstszenario zwei: Überschuldung vor allem junger Menschen durch digitale Zahlungsweisen. Große erschuldungsprobleme kommen nicht mit dem digitalen Bezahlen alleine. Mit dem Gegenteil eines digitalen Euros haben wir das erlebt, nämlich mit den hochspekulativen Krypto-Assets. Hier wird das anstehende Finanzmarktdigitalisierungsgesetz auch IT-Security und Verbraucherschutz im Finanzbereich adressieren. Im Übrigen: Bei Überschuldung helfen Prävention, soziale Arbeit, Finanzbildung und Unterstützung von Schuldnerberatungsstellen, aber nicht das Verbieten moderner digitaler Währungsangebote.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Dr. Volker Redder [FDP])
Angstszenario drei: der Stromausfall. Das Lieblingsszenario Blackout musste man natürlich irgendwie auch noch unterbringen. Ich bin sehr gespannt, wie Sie bei flächendeckendem Stromausfall Bargeld an Bankautomaten abheben oder elektronische Kassen öffnen wollen; auch sie funktionieren mit Strom. Aber gute Nachrichten:
Der Blackout wird nicht kommen.
(Jörn König [AfD]: Frau Grützmacher, nehmen
Sie doch einfach teil am Bargeldsymposium
der Bundesbank! Da wird das erklärt! – Gegenruf des Abg. Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, ja! Jetzt mal still!)
Danke und Grüße an dieser Stelle an BMWK, das unter Hochdruck am Ausbau der Erneuerbaren arbeitet.
(Jörn König [AfD]: Unglaublich, ehrlich!)
Und es bleibt noch Angstszenario vier: der angeblich drohende Überwachungsstaat durch Nachverfolgbarkeit von Zahlungstransfers. Hier ist zwischen Online- und Offlinebezahlfunktionen zu unterscheiden. Beim vorliegenden Vorschlag hätte eine Bank bei Onlinezahlungen nur Zugang zu den personenbezogenen Daten, die auch
bisher schon notwendig sind; ansonsten würden wir in der Geldwäschebekämpfung gar nicht weiterkommen.
Es ändert sich da also gar nichts. Bei Offlinezahlungen wird ein Maß an Privatsphäre vergleichbar mit der Abhebung von Bargeld an Bankautomaten angestrebt. Das heißt, wir verstärken da die Sicherheit und die Anonymität noch. Eine ziemlich populäre Band würde Ihren Antrag wohl in die Rubrik „Angst, Hass, Trübsal und der Wetterbericht“ einsortieren.
(Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ein digitaler Euro beinhaltet gute Ideen. Menschen, aber auch Unternehmen sollen nicht auf private Lösungen im digitalen Payment-Bereich angewiesen sein, sondern eine im gesamten Eurowährungsgebiet akzeptierte
digitale Alternative bekommen – mit Standardfunktionen, ohne Kosten, auch für Bürger/-innen ohne Bankkonto. Das wäre übrigens ein bedeutender Schritt; denn
ein Konto bedeutet Selbstbestimmung und Teilhabe, Zugang zu Wohnraum, Arbeit, Versicherung. Diese Ziele sind ja wohl inhaltlich zu begrüßen.
Eine seriöse Einschätzung muss aber natürlich auch die technische Infrastruktur berücksichtigen; denn politisch sinnvolle Ideen stehen und fallen auch mit der Umsetzung der IT-Infrastruktur. Bezüglich der IT-Sicherheit
wünsche ich mir eher das Modell „elektronischer Personalausweis“ und weniger die Modelle „ID-Wallet“ und „digitaler Führerschein“. Auch das möchte ich an
dieser Stelle sagen.
Begrüßenswert sind ein Verzicht auf Blockchain und ein Verzicht auf Programmierbarkeit – deswegen habe ich den Einwurf von Herrn König gerade eben, ehrlich gesagt, nicht verstanden; auch das ist ja in dem Entwurf
zu lesen –
(Jörn König [AfD]: Fragen Sie Frau Tillmann!
Die hat Programmierbarkeit angesprochen!)
sowie die Kopplung an den Eurobargeldkurs und die Möglichkeit anonymer Transfers mittels unterschiedlicher Hardware per Offlinebezahlvorgang.
Offen im Beratungsprozess sind bislang die Fragen nach Endgeräten, nach technischen Lösungen, Anwendungen über Handy-Apps hinaus, zum Beispiel Smartcards. Aber mit Blick auf weitreichende Entscheidungen
sehen wir eine enge Einbindung des Bundestages natürlich als sinnvoll an und freuen uns auf vertiefte konstruktive Beratung.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)„
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