Persönliche Erklärung – Warum ich „Nein“ gestimmt habe
Der Wunsch nach Sicherheit ist verständlich, doch stellt sich mir die Frage: Welches Fundament legen wir hier – technisch und rechtlich – für die Zukunft unserer Demokratie? Das Sicherheitspaket ist für mich persönlich weder die Antwort auf Solingen, noch die Antwort auf die Frage, wie wir unsere Gesellschaft sicherer machen. Ich bin dankbar für die Anstrengungen und sehe zwischen den verschiedenen Entwürfen große und eindrucksvolle Verhandlungsbemühungen. Mein abweichendes Stimmverhalten zum Sicherheitspaket ist eine bewusste Entscheidung, die ich nach gründlicher Abwägung der vorgelegten Maßnahmen getroffen habe.
Ich unterstütze ausdrücklich die Forderungen nach notwendigen Präventionsansätzen. Als Sozialarbeiterin weiß ich, dass Sicherheit nicht allein durch härtere Gesetze erreicht wird, sondern durch präventive Maßnahmen und soziale Inklusion. Ich bin überzeugt, dass die Verantwortung für Prävention bei den Ländern liegt – dort müssen wir psychosoziale Angebote ausbauen und die Versorgung von Bürger*innen und Geflüchteten verbessern. Nur so können wir langfristig Sicherheit schaffen.
Die Einbeziehung der BfDI, die Rechtsverordnung, das wiederholte Hinweisen auf das Einhalten der KI-Verordnung – sind einerseits Verhandlungserfolge, aber andererseits keine ausreichend wirksamen Mittel. Der BfDI kann nur im Benehmen einbezogen werden und die Rechtsverordnung hat zwar den Regelungsgehalt, um schlimmste Auswirkungen einzuschränken. In den Verhandlungen und auch durch den ersten Entwurf wurde seitens anderer Fraktionen deutlich, noch drastischere Grundrechtseingriffe als in der nun eingebrachten Form unterstützen zu wollen. Mit Blick darauf ist nicht sichergestellt, dass die Rechtsverordnung, die durch die Bundesregierung ohne parlamentarische Mitwirkung erstellt wird, ihr angedachtes einschränkendes Potential auch realisieren wird.
Die Änderung der Voraussetzungen von „schwere“ zu auf „besonders schwere“ Straftaten ist ein Achtungserfolg. Trotzdem stellt sich mir die Frage, wie schnell der Ruf nach weiteren Verschärfungen laut wird, wenn die Architektur gebaut und die Software eingesetzt wurde.
Nach Abwägung des möglichen Sicherheitsgewinns im Verhältnis zu den Mitteln, der Eingriffstiefe und möglichen Folgen frage ich mich, für welche Architektur legen wir hier den Grundstein? Wir legen das Fundament, rechtlich wie technisch, für den Aufbau von flächendeckenden Überwachungsmöglichkeiten.
In harten Verhandlungen hat meine Fraktion sich sichtbar bemüht Schutzmaßnahmen einzuziehen. Der Bauplan an sich wurde jedoch nicht geändert, sondern es wurden Vorhängeschlösser in Form von Schutzmaßnahmen eingebaut. Wie schnell sind diese beim nächsten „Sicherheitsvorfall“ zur Diskussion gestellt? Wie schnell werden Forderungen laut werden, den Katalog der Straftaten für den dieses Instrument eingesetzt werden darf, zu ändern oder zu erweitern?
Die Hürden, die die Verhandelnden eingezogen haben, begrenzen zwar z.B. die Fotofahndung, aber die umfassende Mega-Datenbank der Sicherheitsbehörden in §16a BKAG, bei der jegliche Zweckbindung des Datenbestands aufgehoben wird und alle Datenbanken der Polizeibehörden zusammengeführt werden – die ist nahezu unverändert.
Wie ist sichergestellt, dass die eingezogenen Schutzmaßnahmen technisch überhaupt umgesetzt werden können? Technik muss immer auch auf ihre Folgen für die vulnerabelsten Personengruppen hin gedacht werden. Sie muss die Fehleranfälligkeit, die Diskriminierungspotenziale ebenso mitdenken, wie wissenschaftlich nachgewiesene Chilling-Effekte und auch die Ergebnisse einer derzeit noch laufenden Überwachungsgesamtrechnung gehören einbezogen. Zu keiner dieser Fragen konnte das BMI in Anhörungen vollständige und detaillierte Antworten vorlegen.
Eine solche Regulierung birgt die Gefahr der Grundsteinlegung für flächendeckende Überwachungsmöglichkeiten. Die Welt besteht nicht nur aus 0en und 1en, aber 0en und 1en gestalten unsere Wirklichkeit. In Zeiten, in denen unsere Welt nicht mehr wirklich zwischen analog und digital unterschieden werden kann, ist Technik nicht nur eine App oder eine Software. Sie kann, durch Prinzipien wie Privacy by Design, private Daten schützen. Sie kann das Leben der Menschen verbessern. Computer können Kunst erschaffen, Informationen und digitale Güter frei zugänglich machen und öffentliche Daten zum Wohl der Allgemeinheit bereitstellen. Aber Technik kann auch missbraucht werden.
Für mich überwiegt hier die Gefahr, mit diesem Sicherheitspaket die sprichwörtliche Büchse der Pandora in Form einer technischen Architektur rechtlich zu ermöglichen, die in den Händen demokratiegefährdender Kräfte Missbrauchsmöglichkeiten in dystopischem Ausmaß eröffnet.
Sabine Grützmacher
Berlin, 18. Oktober 2024
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