Diese Entscheidung nimmt niemand leicht – ganz besonders nicht die Frauen die sie treffen müssen.

„My body, my choice“ wird Wirklichkeit.

Ärzte und Ärztinnen, die Abtreibungen durchführen oder auch nur darüber informieren, müssen nun keine Strafverfolgung mehr befürchten! Ich freue mich sehr über diesen Passus zur Selbstbestimmung.

Mit der Streichung des Paragraphen 219a strahlt die Ampel hell auch für Frauenrechte.