Abtreibung darf keine Straftat sein!

Abtreibung darf keine Straftat sein!

Das größte Problem ist, dass ein
Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt ist.

Ein Gespräch mit Andreas Arnold, Oberbergische Volkszeitung.

Die Bundestagsabgeordnete Sabine Grützmacher tritt für Neuregelung des Abtreibungsrechts ein

VON ANDREAS ARNOLD
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Oberberg. Der Deutsche Bundestag
debattiert seit Donnerstag über eine Reform des Abtreibungsrechts. Im Vorfeld wurde ein Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der parteiübergreifend unterschrieben worden
ist. So auch von der Gummersbacher
Grünen-Abgeordneten Sabine Grützmacher. Die Gruppe der Unterzeichner fordert, dass ein
Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein soll. Sie wollen
das Thema entkriminalisieren, wie es auch am Donnerstag von Befürwortern der Gesetzesänderung im Bundestag hieß. Bleiben soll indes die Pflicht zur Beratung, allerdings
ohne eine Wartepflicht zwischen Beratung und Abtreibung von drei Tagen. An einer Gesetzesänderung ist auch Sabine Grützmacher gelegen. Sie erhalte aktuell unglaublich
viele Zuschriften, auch aus ihrem Wahlkreis, in denen sie in ihrem Engagement Bestätigung finde, wie sie beim Treffen mit dieser Zeitung berichtet. „Das größte Problem ist in unseren Augen, dass ein Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt ist“, sagt Grützmacher. Immer mehr jüngere Ärzte könnten den entsprechenden Eingriff gar nicht mehr durchführen, was die ohnehin schon problematische Lage noch einmal verschärfe. Sie vermutet, dass viele Ärzte in Sorge darüber seien, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

Und im Rahmen der medizinischen Ausbildung gehöre der Eingriff auch nicht zum Lehrplan. Das habe dann zur Folge, dass 60 Prozent der Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch
vornehmen lassen wollen, gar keinen direkten Zugang zu einem Mediziner hätten, der diesen Eingriff durchführen könne, erklärt Grützmacher. Und in 85 von 400 Kreisen bundesweit gebe es gar keine Versorgung. Nach Grützmachers Kenntnisstand auch im Oberbergischen nicht. Und die Hürden, die
sich für Betroffene auftun, gehen weiter:

Die Frauen, die abbrechen wollen, müssen schauen, wie sie zu einem Mediziner kommen, der den Eingriff vornehmen kann. Vielfach haben die Betroffenen aber kein eigenes Auto und nach dem Eingriff selbst benötigen sie ein Auto und eine zweite Person, um wieder nach Hause zu kommen.

Grützmacher denkt, dass die Zahl
der Menschen, die den Schwangerschaftsabbruch
nicht mehr im Strafgesetzbuch
haben wollen, immer größer wird. Auch im Bundestag kommen die Befürworter im Grunde
aus allen Fraktionen.„In den Reihen der FDP war das Interesse zur Zeit der Ampel hoch und ich hoffe weiterhin auf Zustimmung“, sagt die
Gummersbacherin. Und sie sagt auch, dass der Gesetzesentwurf kein parteipolitisches, sondern ein feministisches Thema sei. Mit großem Unbehagen blickt die Bundestagsabgeordnete
derweil ins europäische Ausland und in die USA. Dort würden Frauen, die abgetrieben hätten, regelrecht verfolgt.

In Polen seien Arztpraxen von Abtreibungsgegner gestürmt worden, um an Patientendaten zu kommen. In den USA würden Frauen ihre Menstruations-Apps vom Handy löschen, um nicht getrackt zu werden.

Ob der Gesetzesentwurf eine Mehrheit bekommt, kann Sabine Grützmacher
nicht abschätzen.

Wir haben derzeit 733 Abgeordnete, für eine Mehrheit brauchen wir 367 Stimmen und sind bei 328. Es braucht
eine einfache Mehrheit, das heißt:
Die Mehrheit sinkt, wenn einige Abgeordnete
nicht anwesend sind. Gerade ist eher das Problem, dass die Aufsetzung auf die Tagesordnung anscheinend verzögert wird.

Oberbergische Volkszeitung, am 07.12.2024

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