Türchen #3 – Verschleierte Vermögen entdecken

Türchen #3 – Verschleierte Vermögen entdecken

Verschleierte Vermögen entdecken

In Städten und Dörfern zogen Hundertausende im Protest auf die Straßen. Flüchtende wurden herzlich aufgenommen. Weltweit stehen die Menschen gemeinsam gegen Russlands völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine. Jedes Land der Welt mit Sinn für staatliche Souveränität schloss sich an. Sanktionen wurden gemeinschaftlich verhängt. So auch in der Europäischen Union. Völlig zurecht erwartet nicht nur die Ukraine, sondern die gesamte #EU eine aktive Rolle Deutschlands.
Bereits im Mai durfte ich „mein“ erstes #Gesetz auf den Weg bringen. Gemeinsam mit der EU, wo Freund*innen und Kolleg*innen zeitgleich die nächste Resolution zur Implementierung von Sanktionen beschließen, muss sich auch unser Land einsetzen. Deutlich spürbarer nun auch gegen #Oligarchen, schnürten wir mit dem „Sanktionsdurchsetzungsgesetz I“ ein Maßnahmenpaket zur schnellen und pragmatischen Durchsetzung von Sanktionen.
Heute nun haben wir nachgearbeitet, denn Druck kann nur dort ausgeübt werden, wo Behörden „sanktionsfit“ sind.
  • Verbesserungen bei behördlichen Strukturen.
  • Zum anderen soll es etwa künftig beim Kauf von Immobilien ein Barzahlungsverbot geben.
  • Eine neu zu schaffende Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung soll die Arbeit der zuständigen Behörden koordinieren – dies soll auch Synergieeffekte für die Bekämpfung der Geldwäsche ermöglichen.
  • Die Zentralstelle kann einen Sonderbeauftragten einsetzen, wenn ein Unternehmen gegen Sanktionen verstößt oder zu verstoßen droht.
Unser Rechtsstaat braucht wirksame Instrumente, um verschleierte Vermögen zu entdecken und Verantwortliche aus dem Hintergrund zur Verantwortung zu ziehen. Dieses Gesetz soll nun beides leisten: Marathon und Sprint.
Türchen #2 – Die unendliche Geschichte, der Paragraf 219a, ist Geschichte

Türchen #2 – Die unendliche Geschichte, der Paragraf 219a, ist Geschichte

1 Jahr Bundestag

Mit klarer Mehrheit haben wir die Streichung des Paragrafen #219a beschlossen. 

 

♀️ Sicherheit ist das Ziel.
Die Sicherheit ungewollt schwangerer Frauen fundierte, fachliche Informationen zu bekommen. Rechts-Sicherheit für Ärztinnen und Ärzte bei der Bereitstellung von Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen, ohne Sorge vor Strafanzeigen, oder Strafverfolgung. Mediziner*innen wegen Aufklärung zu kriminalisieren ist zutiefst anachronistisch.
♀️ Selbstbestimmung ist der Weg.
Die Streichung des 219a ist somit auch ein weiterer wichtiger Schritt für ein selbst bestimmtes Leben von Frauen. Wir Grüne haben uns dafür seit Jahren mit Nachdruck eingesetzt. Im Koalitionsvertrag beschlossen, haben wir nun die Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch endlich umsetzen können.
♀️ Gerechtigkeit treibt uns an.
Als nächsten Schritt wenden wir uns als Koalition der unzureichenden medizinischen Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zu. Es gibt immer weniger Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche durchführen. In unserem Kreis betroffene Frauen sind heute gezwungen sich nach Lüdenscheid, Köln oder Siegen orientieren. Eine fachmedizinische Versorgung darf in Deutschland keine Frage finanzieller Mittel sein.
So wird die Koalition noch in diesem Jahr die „Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ einsetzen, um insbesondere auch Möglichkeiten zu prüfen, den Schwangerschaftsabbruch selbst außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.
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ℹ️Ungewollt schwanger? HIER findest du die notwendigen Infos: #TerreDesFemmes
Weitere Infos zur Abschaffung #219a HIER
Aktueller BERICHT zum UN-Übereinkommen gegen Frauendiskriminierung (30.11.2022, Lisa Paus, Plenarrede)
Türchen #1 – Bündnis bezahlbarer Wohnraum

Türchen #1 – Bündnis bezahlbarer Wohnraum

Im Koalitionsvertrag hat die Ampelkoaliton einen Aufbruch in der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik vereinbart.

Ziel: Überwindung von #Obdachlosigkeit und #Wohnungslosigkeit bis 2030
Was in 2022 bislang geschah
1. #Wohngeldreform 2023 (WohngeldPlus):
• 2 Millionen Haushalte erhalten Wohngeld statt bisher 600.000
• Durchschnittliche Erhöhung um 190€ pro Monat
• Heizkostenkomponente
Mehr Infos zur Wohngeldreform findet Ihr hier:
2. Dazu startete im April 2022 das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“, das als zentrale Kooperationsplattform der teilnehmenden Akteure aus den verschiedensten Bereichen fungiert. Nach sechs Monaten hat das Bündnis nun ein umfangreiches Maßnahmenpaket für eine Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive vorgestellt.
Ein solch breites Bündnis – insbesondere im Hinblick auf die Vielzahl zivilgesellschaftlicher Akteure – hat es noch nie gegeben. Über 30 Verbände aus den verschiedensten Bereichen haben gemeinsam mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sechs Monate lang um die Ergebnisse gerungen.
Wichtig ist auch hier ausdrücklich, dass Maßnahmen für Wohnungslose, wie die Etablierung eines „Nationalen Forums Wohnungslosigkeit“ und der „Nationale Aktionsplan zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit“, enthalten sind.
Wer mehr zum Bündnis und zum Maßnahmenpaket erfahren will, findet die Informationen ausführlich HIER
1 Jahr Bundestag

1 Jahr Bundestag

1 Jahr Bundestag

Vor 1 Jahr gab es meinen ersten „#Bundestag-Adventskalender“: Türchen für Türchen meine persönlichen Highlights aus dem Koalitionsvertragswerk. Nun ist ein Jahr vergangen und es gibt Krieg in Europa.
Mit meinem #Adventskalender2022 wollen wir zurückblicken auf das, was wir trotzdem binnen Jahresfrist erreichen konnten und an was wir weiterarbeiten müssen. Schauen wir gemeinsam hin, wieder Türchen für Türchen durch den Advent. Morgen geht es los!
BÜRGERGELD – PERSÖNLICHE ERKLÄRUNG

BÜRGERGELD – PERSÖNLICHE ERKLÄRUNG

Persönliche Erklärung zur Entscheidung über das Bürgergeld

Wir sind angetreten, mit dem Bürgergeld die größte Sozialreform seit knapp 20 Jahren zu verwirklichen. Wir wollen Schluss machen mit Hartz IV und der damit einhergehenden Stigmatisierung und Entwürdigung bedürftiger Menschen. Deshalb hat der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen die Menschen in den Mittelpunkt dieser Sozialreform gestellt.

Mit dem Bürgergeld stellen wir die Weichen für essentielle Verbesserungen, die in der Beratung und Unterstützung der Menschen einen spürbaren Unterschied machen werden. Der Vermittlungsvorrang wird zugunsten eines Vorrangs für Qualifizierung abgeschafft. Damit wird es endlich möglich, individuelle und passende Unterstützung anzubieten statt Menschen direkt in schlechte Jobs zu vermitteln. Der Kooperationsplan als neue Grundlage der Zusammenarbeit wird, anders als die bisherige

Eingliederungsvereinbarung, gemein­sam erstellt und nicht einseitig durchgesetzt. Dies und der neu geschaffene Schlichtungs­mechanismus werden zu einer vertrauensvolleren Zusammenarbeit beitragen. Der Stellen­wert von Aus- und Weiterbildung wird deutlich gestärkt. Mit dem Bürgergeldbonus und dem Weiterbildungsgeld erhalten Menschen mehr finanziellen Spielraum, sich zu qualifi­zieren. Endlich kann auch die gesamte Ausbildungsdauer gefördert werden. Das erfolgrei­che Förderinstrument des Sozialen Arbeitsmarktes wird entfristet und unterstützt Men­schen weiterhin niedrigschwellig. Auch das neue ganzheitliche Coaching, das einen besonderen Fokus darauf setzt, junge Menschen in Ausbildung zu bringen, birgt viele neue Chancen. In diesem Bereich findet ein echter Perspektivwechsel statt. Allein deshalb ist die Zustimmung zum Bürgergeldgesetz angezeigt.

Bei den passiven Leistungen werden die Regelsätze künftig besser an die Inflation ange­passt. Mit der Einführung der Karenzzeit sorgen wir dafür, dass Menschen ihre Wohnung und kleinere Vermögen zunächst behalten können, wenn sie in den Bürgergeldbezug kom­men. Das ist ein Sicherheitsversprechen in die Breite der Gesellschaft. In der aktuell schwierigen Zeit sichern wir auch Leistungsbeziehende im Bestand der Jobcenter für ein Jahr ab. Mit geänderten Hinzuverdienstregelungen sorgen wir nicht nur für mehr Möglich­keiten der Selbsthilfe und Arbeitsanreize, sondern schaffen insbesondere für junge Men­schen gerechtere Startbedingungen in ein erfolgreiches Berufsleben.

Die Einigung im Vermittlungsausschuss war notwendig, um das Bürgergeld auf den Weg bringen zu können. Aber damit gehen leider auch deutliche Verschlechterungen für die Betroffenen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Ampelkoalition einher.

CDU und CSU haben mit ihrer Blockadehaltung und einer beispiellosen Kampagne schwerwiegende Zugeständnisse erzwingen können: Die Karenzzeit wurde von zwei auf ein Jahr halbiert und das währenddessen geltende Schonvermögen abgesenkt. Die Woh­nung ist nun ein Jahr weniger abgesichert, als von uns geplant – mit entsprechenden Aus­wirkungen auf Personen in längeren Qualifizierungsmaßnahmen. Die Einführung der Ver­trauenszeit wurde vereitelt. In diesem Schutzzeitraum sollten Ängste genommen und der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung befördert werden. Damit wurde eine große Chance vertan, aufbauend auf dieser Beziehung bessere Ergebnisse bei der nachhaltigen Arbeitsmarktintegration zu erzielen. Außerdem wurden die Möglichkeiten, das Existenz­minimum durch Sanktionen zu kürzen, gegenüber dem Gesetzentwurf der Ampelfraktio­nen wieder erweitert. Besonders enttäuschend ist der weitgehende Erhalt der anlasslosen Sanktionsandrohungen. Wir hatten vehement dafür gekämpft, dass Leistungsbeziehende, die stets kooperieren, wäh­rend ihres Bürgergeldbezuges keine einzige Rechtsfolgen-belehrung mehr lesen müssen. Nun wird allen Bürgergeldempfänger*innen weiterhin mit Sanktionen gedroht, obwohl lediglich eine kleine Gruppe von nur etwa drei Prozent ihren Pflichten nicht immer nachkommt oder nachkommen kann.

Immerhin konnten wir im Gegenzug eine Abmilderung in Form einer Staffelung erreichen:

Bei der ersten Pflichtverletzung werden für einen Monat zehn Prozent vom Regelsatz abgezogen, bei der zweiten für zwei Monate 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate 30 Prozent.

Dass das Sanktionsmoratorium beendet wird, bevor die Wirkung von Sanktionen ordentlich evaluiert ist, halten wir für einen großen Fehler.

Die Kompromisse, die wir mit Blick auf die Union im Bundesrat eingehen mussten, schmerzen uns persönlich sehr. Denn sie entspringen dem Irrglauben, dass er­werbslose Menschen die alleinige Schuld an ihrer Arbeitslosigkeit tragen und sie grund­sätzlich mit Druck und Sanktionen zur Arbeit aktiviert werden müssen. In einer beispiel­losen populistischen Kampagne hat die Union Vorurteile gegenüber Arbeitslosen geschürt, Sozialneid befeuert und soziale Kälte bewiesen. Sie bedient damit verbreitete Ressenti­ments und profiliert sich auf dem Rücken der ärmsten Bevölkerungsgruppen. Sie trifft damit auch die rund 1,5 Mio. Menschen, die beispielsweise Kinder erziehen, Angehörige pfle­gen oder gesundheitliche Probleme haben und deshalb nicht arbeiten können. Auf diese vielen Menschen wurde der Blick in der vergifteten Debatte leider viel zu selten gelenkt.

In der Gesamtschau wird sich das Grundsicherungssystem für viele Menschen, die von den aktiven Leistungen im Bürgergeld profitieren, zum Positiven verändern. Auf der Seite der passiven Leistungen hingegen waren weit weniger Reformen möglich, als wir es für notwendig halten. Dennoch sind wir insgesamt davon überzeugt, dass die nun vereinbar­ten Veränderungen Schritte in die richtige Richtung sind. Deshalb stimmen wir der heute vorgelegten Beschlussempfehlung zu.

Dabei halten wir an unseren politischen Grundüberzeugungen und -zielen fest. Die Regelsätze müssen deutlich steigen und wir stehen für die komplette Abschaffung aller Sankti­onen ein. Bereits im nächsten Jahr soll das zweite Gesetzespaket folgen. Dann werden wir am Gesetz weiterarbeiten und für diese und weitere wichtige Vorhaben kämpfen. Dazu zählen konkret die Weiterent­wicklung des Sozialen Arbeitsmarkts und der Arbeitsförderung im Allgemeinen sowie Ver­besserungen bei Hinzuverdiensten, den Regeln für die Wohnkosten und den Bestimmun­gen für Bedarfsgemeinschaften. Wir werden dafür sorgen, dass die Erkenntnisse aus der Evaluation des Sanktionsmoratoriums Berücksichtigung finden. Und natürlich werden wir weiter dafür streiten, dass mit dem Bürgergeld ein Existenzminimum gesichert wird, das soziale Teilhabe und die Würde jedes einzelnen Menschen garantiert.

Die Unterzeichenden

  • Stephanie Aeffner, MdB
  • Beate Müller-Gemmeke, MdB
  • Sven Lehmann, MdB
  • Sabine Grützmacher, MdB
  • Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB
  • Susanne Menge, MdB
  • Denise Loop, MdB
  • Corinna Rüffer, MdB
  • Nyke Slawik, MdB
  • Prof. Dr. Armin Grau, MdB
  • Frank Bsirske, MdB
  • Jamila Schäfer, MdB