Erste Ergebnisse zur Strafrechtsreform #Hackerparagraph
INFOBOX
Rechtsicherheit für IT-Sicherheitsforschung
Der Hackerparagraph, umgangssprachliche Bezeichnung des §202c StGB stellt die Herstellung, das Überlassen, das Verkaufen, das Verbreiten oder sonst wie zugänglich machen von Computerprogrammen, deren Zweck die Begehung einer Straftat nach §202a StGB ist unter Strafe.
Kein Werkzeug kann in seinem Zweck eindeutig bestimmt werden.
Der Zweck des Werkzeugs resultiert aus der Anwendung, ist aber keine Eigenschaft die einem Werkzeug unveränderlich innewohnt. Eindeutig zeigt sich dies z.B. in den Spezialwerkzeugen eines Schlüsseldienstes – diese dienen dem zerstörungsfreien Öffnen einer Tür ohne den korrekten Schlüssel. Selbstverständlich sind diese Werkzeuge in den Händen von Kriminellen geeignet einen Einbruchdiebstahl zu begehen, in den Händen eines Schlüsseldienstes ist die Anwendung rechtlich unbedenklich und natürlich nicht strafbar.
Computerprogramme (Werkzeuge), wie z.B. Portscanner zur Überprüfung der IT-Sicherheit von Computersystemen und Netzwerken eignen sich zweckbedingt sowohl zur Durchführung von Straftaten, als auch zur Prüfung und Verbesserung der Sicherheit. Auch ein sog. Exploit, also ein Computerprogramm mit der Funktion der automatisierten Ausnutzung einer Sicherheitslücke kann der Ausübung einer Straftat dienen, ist aber auch ein Beweis für die Existenz und Ausnutzbarkeit einer Sicherheitslücke. Hersteller von Software leugnen in manchen Fällen die Existenz einer Sicherheitslücke um das eigene Ansehen als Hersteller sicherer Software nicht zu beschädigen. Darüber hinaus erzeugt das Beheben der Sicherheitslücke Kosten für den Hersteller. Das Anfertigen eines Exploits dient in diesem Fall dem (öffentlichen) Beweis der Existenz der Sicherheitslücke, auch wenn der Hersteller die Existenz leugnet. In vielen Fällen in der Vergangenheit war dieses Vorgehen seitens der Forscher notwendig um den Hersteller unter Druck zu setzen die Sicherheitslücke zu beheben.
Derzeit begeben sich ehrenamtliche SicherheitsforscherInnen in große Rechtsunsicherheit, wenn sie z.B. staatliche Systeme auf IT-Sicherheit überprüfen. Es drohen Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Computersystemen und sogar Haftstrafen. Das soll sich ändern – dafür haben wir uns schon bei den Verhandlungen um den Koalitionsvertrag eingesetzt.
Nun gibt es erste Ergebnisse: Das Bundesministerium für Justiz hat ein Eckpunktepapier vorgelegt, indem eine Strafrechtsreform beschrieben wird, die auch den Hackerparagraphen reformieren wird. Bevor das BMJ dieses Eckpunktepapier entwickelt hat, wurde ein Konsultationsprozess durchgeführt, zudem neben VertreterInnen der Rechtspflege, VertreterInnen der IT-Sicherheits-Branche auch zivilgesellschaftliche VertreterInnen eingeladen wurden. Das BMJ führte neben einer Onlinekonsultation zwei juristische Symposien zum Reformbedarf im Cyberstrafrecht durch. Zusätzlich beschäftigte sich auch der auf Anregung und in Kooperation mit der Zivilgesellschaft durchgeführte Workstream „Buntes Bug Bounty“ https://www.dialog-cybersicherheit.de/b3 mit der Thematik.
Ich freue mich sehr, dass das Bundesministerium der Justiz diesen Reformprozess so modern, offen und transparent durchgeführt hat – zivilgesellschaftliche Beteiligung an solchen Prozessen ist ein Thema, für das ich mich im gesamten Regierungshandeln einsetze.
In meiner Wahrnehmung eignet sich der durchgeführte Konsultationsprozess als Vorbild und Best-Practice Beispiel für andere Ministerien.
Gerade vor dem Hintergrund, der angespannten Cybersicherheitslage ist es wichtig, dass wir unsere Systeme so sicher wie möglich gestalten. Neben sicheren Architekturen gehört dazu auch, dass wir Menschen, die sich im Ehrenamt für die IT-Sicherheit einsetzen, nicht auch noch kriminalisieren. Der CCC aber auch andere netzpolitisch aktive Organisationen wie z.B. der FifF oder Digitalcourage betonen den Reformbedarf in diesem Bereich seit einigen Jahren.
STRUKTURELLE KINDERARMUT IN DEUTSCHLAND
Das wichtigste sozialpolitische Projekt dieser Legislatur steht auf der Kippe: Die #Kindergrundsicherung!
Lisa Paus braucht dafür ab 20025 12 Mrd. Euro. Für die Einführung erste Gelder ab 2024.
Ziel ist es Kindern, die in Armut aufwachsen #Teilhabe zu ermöglichen. Wir sprechen hier von #Chancengleichheit bei jedem fünften Kind in der Bundesrepublik. Auch sie sollen teilhaben, genau wie andere Kinder auch: Sei es beim Sportkurs, beim Ausrichten ihrer Geburtstagsfeier oder beim so wichtigen Erwerb digitaler Produkte.
Seien es mangelndes Wissen um Ansprüche oder der Wald aus Formularen – zentrales Problem heute ist, dass es vielen Familien nicht gelingt, ihnen zustehende Leistungen abzurufen. Die Kindergrundsicherung setzt genau hier an und wird diese Leistungen bündeln: vom #Kindergeld über den #Kinderzuschlag bis hin zur finanziellen Unterstützung für Klassenfahrten und Freizeit.
Türchen #12 – WEB 3.0 – Innovation auf dem Prüfstand
Öffentliche Anhörung
Das Internet befindet sich in stetiger Entwicklung: Daten werden nicht mehr zentral gesammelt, sondern verteilen sich an unterschiedlichen, vernetzten Orten. Dies ermöglicht mit einer Art „digitalen Körper“ im Internet zu interagieren. Dies erstreckt sich auch auf den Handel im Internet #CryptoCurrency. Dieses „Web 3.0“ oder auch „Metaverse“ nutzt oftmals auch Künstliche Intelligenz, und stellt die Politik vor einige neue Herausforderungen. Einerseits müssen persönliche Daten weiterhin geschützt sein, andererseits soll das Potential des neuen „Metaverse“ verstanden und in zukunftsorientierte #Digitalpolitik umgesetzt werden.
Türchen #9 – und die Rentner*innen?
1 Jahr Bundestag und die Rentner*innen #Rente
Auch in Oberberg müssen die Preissteigerungen gestemmt werden, muss das Geld zum Leben reichen. Der Aufschrei zum ersten #Entlastungspaket war groß. Und wir haben darauf regiert. Zahlreiche Entlastungsmaßnahmen wurden verabschiedet, andere werden noch beraten, stehen aber demnächst zur Entscheidung an.
Deutlich mehr Rente seit Juli 2022
#Sicherheit der Rente:
#Doppelbesteuerung der Rente:
Mit dem dritten Entlastungspaket sollen ab dem 1. Januar 202 Rentenbeiträge zudem voll steuerlich absetzbar werden. Ziel ist es, eine Doppelbesteuerung zu verhindern und Bürger*innen zu entlasten.
Unlängst kündigte unser Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) an, Rentner*innen können „im Sommer erneut mit einer spürbaren Rentenerhöhung rechnen.“ Schätzungen soll die gesetzliche Rente im Juli in Westdeutschland um rund 3,5 Prozent und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent steigen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 hervor.
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